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Drohnenförderung 2025: Alles was du wissen solltest!

Die Kitzrettung mit Drohnen hat sich in den letzten Jahren als eine der effektivsten Methoden erwiesen, um Wildtiere vor dem sicheren Tod durch Mäharbeiten zu bewahren. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt deshalb auch 2025 wieder die Anschaffung von Kitzrettungs-Drohnen – mit einer Förderung von bis zu 4.000 € pro Drohne!

Doch wie funktioniert die Förderung genau? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Und wie läuft der Antrag ab? Wir erklären dir Schritt für Schritt, wie du die maximale Fördersumme für deine Drohne sicherst.


Warum die Drohnenförderung 2025 so wichtig ist

Jedes Jahr sterben tausende Kitze und andere Wildtiere, weil sie im hohen Gras von Landmaschinen erfasst werden. Der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkameras hat sich als effektive Methode bewährt, um diese tragischen Verluste zu verhindern. Durch die Förderung des BMEL wird es Vereinen und Jagdgemeinschaften ermöglicht, diese lebensrettende Technik einfacher und kostengünstiger einzusetzen.

Die Förderung wurde erstmals 2021 ins Leben gerufen und aufgrund des großen Erfolgs seitdem jährlich verlängert. Auch 2025 stellt das Ministerium wieder ein Gesamtfördervolumen von 1,5 Millionen Euro bereit – das reicht für rund 375 Drohnen.


Was wird gefördert?

Die Förderung umfasst bis zu 60 % der Anschaffungskosten einer förderfähigen Drohne – jedoch maximal 4.000 €. Das bedeutet:

  • Kostet die Drohne 5.000 €, erhältst du eine Förderung von 3.000 € (60 %).
  • Kostet die Drohne 7.000 €, bekommst du die maximale Fördersumme von 4.000 €.

Jeder Verein darf eine Drohne pro Förderperiode beantragen.


Wer kann die Förderung beantragen?

Um förderfähig zu sein, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Antragsteller muss ein eingetragener Verein (e.V.) sein – zum Beispiel ein Kitzrettungsverein oder ein Kreisjagdverein.
  • Die Satzung des Vereins muss die Kitzrettung oder den aktiven Tierschutz als Vereinszweck festlegen.
  • Die Drohne muss die technischen Anforderungen erfüllen.

💡 Du hast noch keinen Verein? Kein Problem! Wir haben bereits über 650 Vereine erfolgreich bei der Gründung und beim Förderantrag begleitet. Sprich uns gerne an – wir helfen dir beim gesamten Prozess.


Wie läuft die Antragstellung ab?

Die Drohnenförderung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:

  1. Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn
    • Über die Webseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) kannst du den Antrag stellen.
    • Nach erfolgreicher Antragstellung erhältst du eine Vorgangsnummer (TAN).
  2. Antrag auf Auszahlung
    • Kaufe die Drohne nach Bewilligung der Förderung.
    • Nutze die Drohne für die Kitzrettung oder ASP-Einsätze.
    • Reiche die Rechnungen und Unterlagen bei der BLE ein, um die Auszahlung der Fördermittel zu beantragen.

💡 Wichtig: Die Förderung wird nach dem „First Come, First Serve“-Prinzip vergeben. Wer früh dran ist, hat die besten Chancen auf eine erfolgreiche Förderung!


Warum du jetzt handeln solltest:

✅ Bis zu 4.000 € Zuschuss für eure Kitzrettungs-Drohnen – das ist echtes Geld für eure Mission!
✅ Schneller und effizienter dank modernster Technik – mehr Kitze retten, weniger Stress.
✅ Die Fördermittel sind begrenzt – wer zuerst kommt, rettet zuerst!

Du willst loslegen? Melde dich bei uns – wir helfen dir bei der Antragstellung und stehen dir während des gesamten Prozesses mit Rat und Tat zur Seite!

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