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Häufig gestellte Fragen zur Drohnenförderung 2025! 

Drohnenförderung 2025 – Jetzt Antrag stellen & bis zu 4.000 € sichern!

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Eingetragene Jagd- und Kitzrettungsvereine mit passender Satzung
  • Falls noch kein Verein besteht, ist jetzt der richtige Zeitpunkt zur Gründung

Wie hoch ist die Fördersumme?

  • Bis zu 60 % des Kaufpreises, maximal 4.000 € pro Drohne
  • Ist die Drohne teurer, gibt es die vollen 4.000 €

Tipp: Wir helfen dabei, das Equipment optimal zusammenzustellen, damit die maximale Förderung genutzt werden kann.


Welche Drohnen werden gefördert?

  • Wärmebildkamera und Echtbildkamera
  • Mindestens 20 Minuten Akkulaufzeit
  • Home-Return-Funktion (automatische Rückkehr)
  • C-Zertifizierung erforderlich (z. B. C2 für Mavic 3T, M30T, Matrice 4T)

Gebrauchte Drohnen werden nicht gefördert. Nur neue, zertifizierte Modelle sind förderfähig.


Kann die Drohne auch für die ASP-Suche eingesetzt werden?

Ja. Neben der Kitzrettung kann die Drohne auch für die Suche nach ASP (Afrikanische Schweinepest) verwendet werden. Aber Achtung:

  • Keine gewerbliche Nutzung erlaubt. Die Drohne darf nur ehrenamtlich eingesetzt werden.

Wie wird der Antrag gestellt?

  • Der Antrag wird online über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gestellt.
  • Wir unterstützen bei der Antragstellung. Bereits über 650 Vereine haben erfolgreich davon profitiert.

Jetzt Antrag vorbereiten – Frist: 17.06.2025

Wendet euch gerne bei Fragen an uns!

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