Drohnenförderung 2025 – Jetzt Antrag stellen & bis zu 4.000 € sichern!
Wer kann die Förderung beantragen?
- Eingetragene Jagd- und Kitzrettungsvereine mit passender Satzung
- Falls noch kein Verein besteht, ist jetzt der richtige Zeitpunkt zur Gründung
Wie hoch ist die Fördersumme?
- Bis zu 60 % des Kaufpreises, maximal 4.000 € pro Drohne
- Ist die Drohne teurer, gibt es die vollen 4.000 €
Tipp: Wir helfen dabei, das Equipment optimal zusammenzustellen, damit die maximale Förderung genutzt werden kann.
Welche Drohnen werden gefördert?
- Wärmebildkamera und Echtbildkamera
- Mindestens 20 Minuten Akkulaufzeit
- Home-Return-Funktion (automatische Rückkehr)
- C-Zertifizierung erforderlich (z. B. C2 für Mavic 3T, M30T, Matrice 4T)
Gebrauchte Drohnen werden nicht gefördert. Nur neue, zertifizierte Modelle sind förderfähig.
Kann die Drohne auch für die ASP-Suche eingesetzt werden?
Ja. Neben der Kitzrettung kann die Drohne auch für die Suche nach ASP (Afrikanische Schweinepest) verwendet werden. Aber Achtung:
- Keine gewerbliche Nutzung erlaubt. Die Drohne darf nur ehrenamtlich eingesetzt werden.
Wie wird der Antrag gestellt?
- Der Antrag wird online über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gestellt.
- Wir unterstützen bei der Antragstellung. Bereits über 650 Vereine haben erfolgreich davon profitiert.
Jetzt Antrag vorbereiten – Frist: 17.06.2025
Wendet euch gerne bei Fragen an uns!